Sächsisches FG: Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21. April 2026
Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das Sächsische FG entschieden.