Der BFH hat eine für international tätige deutsche Unternehmen wichtige Entscheidung getroffen. Danach können inländische Unternehmen Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen DBA für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum...
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