Der BFH hat eine für international tätige deutsche Unternehmen wichtige Entscheidung getroffen. Danach können inländische Unternehmen Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen DBA für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht.
BFH Pressemitteilung: Kein Abzug sog. finaler ausländischer Betriebsstättenverluste
27. April 2023