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Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. „Quick Fixes“ der EU neue Regelungen zu den innergemeinschaftlichen Reihengeschäften aufgenommen. In Deutschland wurden diese – erweitert um Drittlandssachverhalte – gesetzlich umgesetzt. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihre Erläuterungen hierzu umfassend überarbeitet.