Für Veranstaltungen können Unternehmen die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG wählen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage ist allerdings zwischen Betriebsveranstaltungen und Incentive-Veranstaltungen zu unterscheiden. Mehr zum Thema ‚Pauschalsteuer’…Mehr zum Thema ‚Incentive’…Mehr zum Thema ‚Betriebsveranstaltung’…Mehr zum Thema ‚Geschenk’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot