Das BMF hat zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, eine aktuelle Liste der zuständigen Finanzämter veröffentlicht. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚BMF-Schreiben’…
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