Entfaltet der Investor über die Unterzeichnung von Kauf- und Verwaltungsverträgen von Containern hinaus keine weiteren Tätigkeiten, stellen sich die Containergeschäfte als bloße Kapitalanlagen, nicht jedoch als unternehmerische Tätigkeit dar. Dies hat das FG Baden-Württemberg entschieden. Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Kaufvertrag’…Mehr zum Thema ‚Verwaltung’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
