BMF: Beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz
7. August 2024
Nach einem neuen BMF-Schreiben ist einem Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer auch dann stattzugeben, wenn der Antragsteller Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Mitgliedstaats ist und in der Schweiz seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.