Einreichung bis Ende Oktober: Erneute Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird erneut, diesmal bis zum 31.10.2023, verlängert (zuvor 31.8.2023). Ursprünglich sollte die Einreichung bis zum 30.6.2023 erfolgen. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Frist’…Mehr zum Thema ‚Abrechnung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…