Bei der Entgeltabrechnung werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Entgelt der Arbeitnehmenden einbehalten. Bei einer nachträglichen Korrektur sind für diese beiden Bereiche unterschiedliche Regelungen zu beachten. Mehr zum Thema ‚Entgeltabrechnung’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…Mehr zum Thema ‚Sozialversicherung’…
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