Die Sommerzeit steht bevor und damit auch die Kosten für eine Ferienfreizeit der Kinder. Diese Kosten sind nicht als Kinderbetreuungskosten abziehbar. Ebensowenig mindern die von einem Mitarbeiter getragenen – während einer Privatfahrt entstandenen – Fähr- oder Mautkosten den geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung. Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Kinderbetreuung’…Mehr zum Thema ‚Dienstwagen’…Mehr zum Thema...
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