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AllALLGEMEIN

Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln. Mehr zum Thema ‚Teilwert’…Mehr zum Thema ‚Buchwert’…Mehr zum Thema ‚Veräußerungsgewinn’…

Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab. Mehr zum Thema ‚Pensionszusage’…Mehr zum Thema ‚Gesellschafter-Geschäftsführer’…Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…

Wird die einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanziert, ist die Zusage auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist aber, dass für den Arbeitgeber kein signifikantes Risiko besteht, die künftigen Versorgungsansprüche mitfinanzieren zu müssen (zum Beispiel wegen...

Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens.  Mehr zum Thema ‚Modernisierung’…Mehr zum Thema ‚Anschaffungskosten’…Mehr zum Thema ‚Herstellungskosten’…Mehr zum Thema ‚Erhaltungsaufwand’…Mehr zum Thema ‚BMF-Schreiben’…

Eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, dem ZEW Mannheim und Ernst & Young (EY) zeigt, dass sich trotz gemeinsamer EU-Mindeststandards zur Bekämpfung von Steuervermeidung die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung und Strenge unterscheiden. Mehr zum Thema ‚Steuergestaltung’…Mehr zum Thema ‚Gestaltungsmissbrauch’…

Der BFH hat über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden. Es ging es um die Frage, ob ein vereinbarter Zinssatz von 6 % bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden kann. Mehr zum Thema ‚Pensionszusage’…Mehr zum Thema ‚Gesellschafter-Geschäftsführer’…Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…

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