BFH Pressemitteilung: Nationaler „Switch-over“ setzt Beherrschung der Auslandsgesellschaft voraus
Der BFH hat zu einer praxisrelevanten Frage des internationalen Steuerrechts entschieden. Der in § 20 Abs. 2 AStG geregelte Wechsel in der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von bestimmten Auslandsgewinnen erfordert, dass der Steuerinländer die Auslandsgesellschaft, die die Gewinne erzielt, beherrscht. Mehr zum Thema ‚Außensteuergesetz’…Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…
