Das BVerfG hat die BFH-Vorlage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des sog. „Treaty Override“ § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG für unzulässig erklärt. Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’…
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