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Bereits durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde § 39 EStG dahingehend geändert, dass private Kranken- und Pflegeversicherungen als mitteilungspflichtige Stellen die Höhe der monatlichen Beiträge elektronisch zu übermitteln haben. Erstmalig sollen nun Ende 2025 die Beiträge für 2026 übermittelt werden. Mehr zum Thema ‚Vorsorgeaufwendungen’…Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…

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