Wird eine Schenkung gegenüber dem Finanzamt angezeigt und nachfolgend – in einem anderen Jahr – die angeforderte Schenkungsteuererklärung eingereicht, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Erklärungseinreichung. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Festsetzungsverjährung’…Mehr zum Thema ‚Festsetzungsfrist’…
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