FG Baden-Württemberg: Keine Darlegungspflicht für Ermessungserwägungen gegenüber dem Drittschuldner
Drittschuldner können keine Ermessensfehler hinsichtlich des Erlasses einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung geltend machen. So entschied das FG Baden-Württemberg. Mehr zum Thema ‚Pfändung’…Mehr zum Thema ‚Vollstreckung’…
