Das BMF hat sich zur Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, geäußert. In gleich lautenden Erlassen hat die Finanzverwaltung zur Zuständigkeit Stellung bezogen.