Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei gewähren – die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP). Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten. Mehr zum Thema ‚Einmalzahlung’…Mehr zum Thema ‚Sonderzahlung’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…
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