BFH Kommentierung: Erweiterung einer Anschlussprüfung
Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…
