Das FG Münster hat entschieden, dass Geldzahlungen gemäß § 153a StPO nicht dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG unterliegen, wenn sie der Gewinnabschöpfung dienen und keinen Strafcharakter haben. Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…Mehr zum Thema ‚Strafprozessordnung’…Mehr zum Thema ‚Gewinn’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
