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AllALLGEMEIN

Für den Ansatz von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit im Regelfall durch eine Verordnung eines Arztes zu erbringen. In bestimmten Ausnahmefällen muss ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen – ausgestellt vor Maßnahmenbeginn – als Nachweis für die Zwangsläufigkeit vorliegen. Dies gilt z. B. für wissenschaftlich...

Demografie, Generationenwechsel, Nachfolge: In Kanzleien vollzieht sich ein grundlegender Wandel. Doch wie gelingt das mit neuen und erfahrenen, mit jungen und alten Mitarbeitenden? Darüber sprechen Dr. Katrin Dorn und Tobias Müller von der Wirtschaftskanzlei MÖHRLE HAPP LUTHER im Interview. Mehr zum Thema ‚Demografischer Wandel’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…

Teile des Wachstumschancengesetzes wurden mittels Änderungsanträgen in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen, das am 13.12.2023 im Finanzausschuss des Bundestages beraten wurde. Enthalten sind dort nun auch die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG. Mehr zum Thema ‚Steueränderungen’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…

Was sie denken und was sie wollen: In der aktuellen Folge von Verhör(t) wird eine Profil dessen gezeichnet, was die Generation Z über die Steuerberatung denkt und die Spannungsfelder zwischen Vorstellung und Realität aufgezeigt. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleimarketing’…Mehr zum Thema ‚Kanzleimanagement’…

Die Regelungen des neuen Grundsteuergesetzes sowie die Sächsischen Sonderregelungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 1.1.2025 sind rechtmäßig. Dies entschied das Sächsische FG. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…

Auch in diesem Jahr wahrt die Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden und wird in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen. Mehr zum Thema ‚Finanzamt’…Mehr zum Thema ‚Finanzverwaltung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…

Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 GenG ist als Veräußerungstatbestand i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 7 EStG zu werten. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Kündigung von Genossenschaftsanteilen, die aus eigenen Mitteln der Genossenschaft geschaffen wurden, ist der Anwendungsbereich des § 3 i. V. m. § 1 KapErhStG nicht eröffnet. Mehr zum Thema ‚Veräußerungsgewinn’…Mehr zum...

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