Bei der Beurteilung, ob ein schwerbehindertes und abzweigungsberechtigtes Kind zum Selbstunterhalt außerstande ist, sind gegenüber dem Ehegatten zu berücksichtigende Unterhaltsansprüche nicht wegen familienrechtlich vorrangiger Unterhaltsansprüche eigener Kinder zu kürzen. So entschied das Thüringer FG. Mehr zum Thema ‚Behinderung’…Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Unterhalt’…
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