Das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 KStG kommt auch bei verdeckten Gewinnausschüttungen zum Zuge, die auf Verständigungsvereinbarungen nach dem EU-Schiedsübereinkommen (SchÜ) beruhen. So hat das das FG München entschieden. Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…
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