FG München: Gewinnkorrekturen nach dem EU-Schiedsübereinkommen
17. Juli 2024
Das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 KStG kommt auch bei verdeckten Gewinnausschüttungen zum Zuge, die auf Verständigungsvereinbarungen nach dem EU-Schiedsübereinkommen (SchÜ) beruhen. So hat das das FG München entschieden.