Das FG Münster hat entschieden, dass die auf den Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten Ausschüttungsanspruchs entfallende Kapitalertragsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Kapitalertragsteuer’…Mehr zum Thema ‚Nachlassverbindlichkeit’…
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