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Eine Bestandsaufnahme nach Vorliegen erster finanzgerichtlicher Entscheidungen: Das Sächsische FG hat kürzlich eine Klage als unbegründet abgewiesen. Daneben haben auch mehrere Finanzgerichte in Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung – allerdings mit divergierenden Ergebnissen – Stellung genommen. So hat z. B. das FG Rheinland-Pfalz als erstes Gericht ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell geäußert. Anders sieht dies jedoch das FG Nürnberg für das Grundsteuermodell in Bayern.