Eine Bestandsaufnahme nach Vorliegen erster finanzgerichtlicher Entscheidungen: Das Sächsische FG hat kürzlich eine Klage als unbegründet abgewiesen. Daneben haben auch mehrere Finanzgerichte in Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung – allerdings mit divergierenden Ergebnissen – Stellung genommen. So hat z. B. das FG Rheinland-Pfalz als erstes Gericht ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell geäußert. Anders sieht dies jedoch das FG Nürnberg für das Grundsteuermodell in Bayern.
Aktualisierung: Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
19. Dezember 2023