Der Gewinnzuschlag, der bei Auflösung einer § 6b-Rücklage wegen Nichtdurchführung der Reinvestition entsteht, ist nicht mit den durch das Bundesverfassungsgericht für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 als verfassungswidrig eingestuften Nachzahlungszinsen zu vergleichen. Mehr zum Thema ‚Rücklage’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
