Ermessensentscheidung?: Verspätungszuschläge bei gesonderter Feststellung

31. Januar 2024

Nach § 152 AO wird die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in manchen Fällen vorgenommen, ohne dass hierfür ein Ermessensspielraum besteht oder es einer Ermessensentscheidung bedarf.

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