Ermessensentscheidung?: Verspätungszuschläge bei gesonderter Feststellung
31. Januar 2024
Nach § 152 AO wird die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in manchen Fällen vorgenommen, ohne dass hierfür ein Ermessensspielraum besteht oder es einer Ermessensentscheidung bedarf.