Das BMF hat zur Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung bezogen und und Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Dienstleistung’…
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