ALLGEMEINGesetzentwurf: DStV gegen Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen30. April 2024 Der DStV hat sich für eine Beibehaltung der Anwendung des § 108 Abs. 3 AO sowie eine Verlängerung der Vermutungsregelung auf fünf Werktage ausgesprochen. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Einspruch’…Mehr zum Thema ‚Klage’…Mehr zum Thema ‚Frist’…