Zuwendungen, die den engeren Kern der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft berühren, wollte der Gesetzgeber schenkungsteuerrechtlich privilegieren. Eines der prominentesten Beispiele ist das Familienheim. Doch der Verkauf kann steuerlich sinnvoller sein als eine Schenkung. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuergestaltung’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…
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