Lädt ein Arbeitgeber anlässlich eines Geburtstags eines Arbeitnehmers u. a. Geschäftsfreunde und Mitarbeiter zu einem Empfang ein, ist nach BFH-Rechtsprechung im Einzelfall zu entscheiden, ob es sich um eine betriebliche Veranstaltung oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt. Gilt dies auch für eine Abschiedsfeier? Mehr zum Thema ‚Betriebsveranstaltung’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…
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