Revisionsverfahren (Aktualisierung): Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
Seit dem VZ 2022 wurde mit § 3 Nr. 72 EStG für kleinere PV-Anlagen eine Steuerbefreiung eingeführt, sodass für diese keine einkommensteuerliche Relevanz mehr besteht. Können nachlaufende Betriebsausgaben, die Jahre vor 2022 betreffen, nun noch steuermindernd berücksichtigt werden? Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…Mehr zum Thema ‚Photovoltaik’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…
