Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Darin wird die Bagatellgrenze in § 7 Abs. 2 der Verordnung auf 3.000 EUR angehoben. Mehr zum Thema ‚Anzeigepflicht’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…
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