Schleswig-Holsteinisches FG: Unterschlagung und Untreue führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen

4. April 2025

Das Schleswig-Holsteinische FG befasste sich mit der steuerrechtlichen Bewertung von durch Untreue erlangten Einnahmen und entschied, dass diese in der Regel nicht als steuerbare Vermögensmehrungen gelten, selbst wenn sie für illegale Zwecke, wie Bestechung, verwendet und später teilweise zurückgezahlt werden.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot