FG Münster: Vermögensverlust bei einem Trickbetrug
Das FG Münster hat entschieden, dass das Opfer eines Trickbetrugs Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…
