Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG setzt grundsätzlich voraus, dass sich die begünstigten Arbeitskosten aus der Rechnung ermitteln lassen. Ob der Arbeitskostenanteil bei einer nicht aufgeschlüsselten Handwerkerrechnung geschätzt werden darf, ist allerdings weiterhin umstritten. Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Handwerkerleistung’…Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Dienstleistungen’…Mehr zum Thema ‚Steuerermäßigung’…
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