Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern ist auch bei einem Dienstleistungsunternehmen möglich, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Dienstleistung’…Mehr zum Thema ‚Werbung’…
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