Aufwendungen für ein Kleinflugzeug können als Betriebsausgaben abziehbar sein. Sie fallen jedenfalls dann nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG als unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, wenn die Lebensführung nur in sehr eingeschränktem Maß berührt wird, die Höhe der Aufwendungen nicht weit über 10 % des Gewinns...
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