Das FG Münster hat entschieden, dass Kompensationszahlungen, die eine Bank von ihrem IT-Dienstleister für bestimmte im Rahmen einer IT-Migration erforderlichen Mitwirkungshandlungen erhält, nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚IT’…
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