Die Übertragung eines Familienheims auf den anderen Ehegatten ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steuerfrei. Dies gilt nicht nur für die unmittelbare, sondern auch für eine mittelbare Übertragung über den Anteil an einer Familien-GbR. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…
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