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Eine Bindung von Mitarbeitern ist durch die Einräumung von Genussrechten mit Verfallsklausel möglich. Durch das Genussrecht werden Arbeitnehmer an der Gewinn- bzw. Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt. Laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht führen zu Kapitaleinnahmen und nicht zu Arbeitslohn. Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmer’…Mehr zum Thema ‚Lohn’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind immer verstärkter anzutreffen, auch weil bedeutsame Mitarbeiter hierdurch an das Unternehmen gebunden werden. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen lösen keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinnahmen aus. Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmer’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…Mehr zum Thema ‚Mitarbeiterbindung’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien nicht nachträglich berücksichtigt werden kann, wenn die zugrunde liegende Einkommensteuerfestsetzung bestandskräftig ist und keine Korrekturvorschrift eingreift. Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Thema ‚Verlustvortrag’…

Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft – dabei gerät das wichtige Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 für Arbeitgeber leicht aus dem Blick. Doch Vorsicht: Wer dieses Wahlrecht nicht rechtzeitig nutzt, muss bis zum nächsten Jahresbeginn warten. Mehr zum Thema ‚Umlageverfahren’…Mehr zum Thema ‚Aufwendungsausgleichsgesetz’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’…

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