Das FG Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob die auf 10 Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. auf Erwerbsvorgänge vor dem 1.7.2021 anwendbar ist. Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Personengesellschaft’…
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