Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten i. S. v. § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStG einzubeziehen. Mehr zum Thema ‚Kommanditgesellschaft’…Mehr zum Thema ‚Verlustverrechnung’…Mehr zum Thema ‚Eigenkapital’…
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