Die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen ist keine Einkommensminderung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG. Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Verdeckte Einlage’…Mehr zum Thema ‚GmbH’…
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