ALLGEMEINBFH: Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen27. April 2026 Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Anzahlungsrechnung liegt selbst dann vor, wenn ohne einen ausdrücklichen Hinweis („Vorkasse“) aus anderen Gründen erkennbar ist, dass die Rechnung für eine erst noch zu erbringende Leistung erteilt wird. Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…Mehr zum Thema ‚Abschlagszahlung’…Mehr zum Thema ‚Betrug’…Mehr zum Thema ‚Photovoltaik’…