Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen hebt die Grenzen des § 8 EStDV deutlich an. Betrieblich genutzte Grundstücksteile bis zu einer Fläche von 30 m² oder einem Wert von 40.000 EUR können im Privatvermögen verbleiben. Ein Überblick über die Neuregelung, Praxisfolgen und Gestaltungsoptionen. Mehr zum Thema ‚Stille Reserven’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
