BFH Pressemitteilung: Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen

7. Mai 2026

Nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

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