Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG. Mehr zum Thema ‚Unterhalt’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…
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