Werden Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (z. B. Bande, Trikots, Vereinslogo) gezahlt, unterliegen diese der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.So entschied das Niedersächsische FG. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Sponsoring’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
