Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit einer aktuellen Verfügung Klarstellungen zur Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG im Kontext von Erbauseinandersetzungen getroffen. Insbesondere geht es um den Begünstigungstransfer und die Ermittlung des verfügbaren Vermögens. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…
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