Nach einer Entscheidung des FG Hamburg ist die von einem gem. § 52d Satz 2 FGO zur Nutzung des beSt verpflichteten Steuerberater im Jahr 2023 nicht in elektronischer Form, sondern per Telefax eingereichte Klage unwirksam und als unzulässig abzuweisen. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Finanzgericht’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
